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Besonders wertvolle Laub- und Schutzwälder sind in Deutschland von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Stattdessen werden vor allem forstwirtschaftlich genutzte Nadelwälder als mögliche Standorte geprüft. Diese Monokulturen bieten oft ökologisch weniger kritische Flächen, insbesondere nach Sturm- oder Borkenkäferschäden.

Der Flächenverbrauch bleibt gering: Ende 2023 beanspruchte Windenergie 1.185 ha Wald – eine Fläche, die im Braunkohleabbau innerhalb von nur 20 Monaten zerstört wird. Bestehende Wege und platzsparende Montagekonzepte minimieren zusätzliche Eingriffe.

Planung und Bau unterliegen strengen Vorschriften, darunter das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundeswaldgesetz und Landesforstgesetze. Die frühzeitige Einbindung der Forstbehörden stellt sicher, dass Ausgleichsmaßnahmen, wie klimaresiliente Aufforstungen, umgesetzt werden.

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